Start der Grippesaison: Impfung kann schützen
Denn die „echte“ Grippe kann schwer verlaufen, gefährliche Komplikationen, Krankenhausaufenthalte und eine längerfristig geschwächte Gesundheit verursachen. Gefährdet sind vor allem Menschen ab 60 Jahren und Personen mit Grunderkrankungen wie Herz-Kreislauf-Krankheiten, Asthma oder Diabetes mellitus sowie Schwangere.
Erkältung oder Grippe?
Doch wie lässt sich eine Grippe von einer Erkältung unterscheiden? Typisch für die Grippe ist der plötzliche Beginn mit schwerem Krankheitsgefühl, hohem Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie trockenem Husten. Die Symptome halten ein bis zwei Wochen an, die anschließende Erholungsphase dauert oft noch deutlich länger. Im Gegensatz dazu geht eine gewöhnliche Erkältung („grippaler Infekt“) ganz allmählich mit Halskratzen und Schnupfen los, verläuft milder und ist meist innerhalb einer Woche wieder abgeklungen.
Rechtzeitig Impftermin vereinbaren
Ein weiterer Unterschied zwischen Grippe und Erkältung ist: Gegen Grippe kann man sich impfen lassen, gegen eine Erkältung nicht. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippe-Impfung daher unter anderem Menschen ab 60 sowie bei bestimmten Grunderkrankungen wie Asthma, Diabetes und Herz-Kreislauferkrankungen sowie allen Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel. Aber auch Menschen, die beruflich viel Publikumskontakt haben und allen mit Kontakt zu gefährdeten Personen, wie Pflegebedürftigen oder chronisch Kranken, empfiehlt die STIKO die Grippe-Impfung.
Gut informiert, gut geschützt
Die Grippe-Impfung sollte jährlich erfolgen, da sich die Grippeviren jedes Jahr verändern und die Impfstoffe deshalb angepasst werden müssen. Der ideale Impfzeitraum ist von Oktober bis Mitte Dezember, denn meist liegt der Höhepunkt der Grippewelle erst im neuen Jahr. Aber auch bis ins Frühjahr hinein ist eine Impfung noch wichtig und sinnvoll. Wer es bis jetzt versäumt hat oder gerade erst in die Altersgruppe ab 60 kommt, kann einen Termin in der Arztpraxis oder in bestimmten Apotheken vereinbaren. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
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